BFH: Berücksichtigung gezahlter Prämien für Glattstellungsgeschäfte im Zusammenhang mit Einnahmen aus Stillhalterprämien bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften

1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG –in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip)– die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt...