News aus der Kanzlei
Bundesregierung bringt Maßnahmen auf den Weg um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen werden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.
Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Reform der Steuerklassen.
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €
Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) geändert.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)
Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 € auf 50 € zum 1. Januar 2024
Für ein modernes und zukunftsfestes Steuersystem: Expertenkommissionen legen Berichte vor
Im September 2023 hat das Bundesfinanzministerium zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Die beiden Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ haben am 12. Juli 2024 ihre Berichte an Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben.
Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2023 ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-esth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung aller geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und der Einkommensteuer-Richtlinien für den Veranlagungszeitraum 2023.
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge – Stand: 1. Juli 2024
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung sieht im Wesentlichen eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor. Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.
Zweites Jahressteuergesetz 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II)
Im Zuge der Kabinettbefassung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Juni 2024 wurde festgestellt, dass man sich der vielfältigen Herausforderungen bewusst ist, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können. Hierzu gehören unter anderem Vorhaben im Bereich der Förderung von Kindern und Familien ebenso wie Fortentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Das Zweite Jahressteuergesetz 2024 greift dies auf. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind.
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Hier sind alle Informationen zur Forschungszulage gebündelt, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sowie Dritter zur Verfügung stehen.
Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt, BFH- Urteil vom 15.März 2017, I R 67/15, BStBl xxx I S.xxx.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a
Die Tz. 1.16.1.2, 1.16.1.4 und 4.1.2 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a wurden geändert.
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV)
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z.B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a sowie Aufhebung des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2006 – IV B 4 – S 1341 – 38/06 – (BStBl I S. 594)
Das deutsche Recht sieht seit dem Jahr 2021 in § 89a der Abgabenordnung eine nationale Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren vor. Deren Auslegung und Anwendung konkretisiert dieser neue Anwendungserlass. Mit der Veröffentlichung wird das Merkblatt zu Vorabverständigungsverfahren vom 5. Oktober 2006 aufgehoben.
FAQ zum Lohn- und Einkommensteuerrechner
Häufig gestellte Fragen zur Nutzung des Lohn- und Einkommensteuerrechner
Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)
Anwendung des § 6 Absatz 3 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt
Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. Juni 2024.
Muster der Umsatzsteuererklärung 2024
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster „Anleitung zur Umsatzsteuererklärung“ für das Kalenderjahr 2024 geändert.
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Folgendes: …
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG
Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30. September 2024
ENTWURF: Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben hierzu zu veröffentlichen. Der Entwurf wurde am 13. Juni 2024 den Verbänden mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Kabinett bringt mit Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 die Finanzierung des Startchancen-Programms auf den Weg
Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) beschlossen.
Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen; Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das am 27. März 2024 verkündete Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz), BGBl. I Nummer 108, enthält u.a. verschiedene, teils datenschutzrechtlich erforderliche sowie ergänzende Änderungen in § 138f AO. Bund und Länder haben aus diesem Anlass eine Aktualisierung des BMF-Schreiben vom 29. März 2021, BStBl I S. 582, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023, BStBl I S. 183, beschlossen.
Jahressteuergesetz 2024
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen.
Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG)
Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG): Für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, wird es nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden.
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung beziehungsweise Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a Einkommensteuergesetz (EStG))
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 16. November 2021.