News aus der Kanzlei

(Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024, ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024
bekannt gemacht.
Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.1.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen haben sich nicht ergeben.

Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG): Für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, können Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Mai 2024 abgegeben werden.

FAQ „Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird u.a. die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas und Wärme vorübergehend reduziert. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigen Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes.

Fragen und Antworten zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden

Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a., in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food-Artikel gar keine Umsatzsteuer anfällt.

Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2024 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-lsth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Gesetze, Richtlinien und Hinweise zur Lohnsteuer für das Jahr 2024.

Globale Mindestbesteuerung

Seit Jahren setzen wir uns intensiv für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene ein.

Das Amtliche AO-Handbuch 2023 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen AO-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-ao.de finden Sie alle rund um die Abgabenordnung notwendigen aktuellen Bestimmungen übersichtlich dargestellt.

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz (BewG); Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.

Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2022

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2022 zu einem Mehrergebnis von 689,2 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.200 Arbeitgebern wurden 68.567 Arbeitgeber abschließend in 2022 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.903 Prüfer eingesetzt.
Darüber hinaus haben sich 38 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, von denen 129 im Jahr 2022 abgeschlossen wurden.

JETZT Bürgerdialog – direkt mit Christian Lindner im Gespräch

Bundesfinanzminister Christian Lindner ist auf einer Dialogtour durch ganz Deutschland. Deutschland steht vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. Christian Lindner möchte mit Ihnen darüber sprechen, wie wir unser Land und unsere Wirtschaft stark für die Zukunft machen.

Once-Only-Netzwerk

Unser Netzwerk steht für: Verwaltung.Gemeinsam.Einfach.Machen. Es denkt und gestaltet Verwaltungsprozesse für Bund, Länder und Kommunen neu. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten für Verwaltungsleistungen nur noch einmal angeben müssen.

Semantische Interoperabilität

Einen weiteren Baustein im Kontext von Once-Only stellt die semantische Interoperabilität dar: Semantische Interoperabilität bedeutet: „Was gesendet wird, wird verstanden“. Diese Interoperabilität liegt aber häufig (noch) nicht vor. Sie kann durch Standardisierung, Modularisierung, Harmonisierung oder Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und zugehörigen Daten(-strukturen) erfolgen und unterstützt den reibungslosen Datenaustausch zwischen den Behörden.