News aus der Kanzlei

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. Juni 2025 die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 14. Juli 2025 an IVD3@bmf.bund.de abgegeben werden.

ENTWURF – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Seit dem 1. Januar 2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht (Fundstelle). Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nunmehr als Entwurf vor und wurde den Verbänden am 25. Juni 2025 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für das IV. Quartals 2025 geplant.

Das Amtliche Gewerbesteuer-Handbuch 2024 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Gewerbesteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Das Handbuch bietet einen Überblick über die Bestimmungen, Richtlinien und Gesetze für gewerbesteuerpflichtige Personen.

Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Kraftfahrzeugsteuer

Hier finden Sie Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer und zu den zuständigen Ansprechpartnern.

Lars Klingbeil im Bundestag zum Wachstumsbooster

Rede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 5. Juni 2025 im Deutschen Bundestag in der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026

Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 3. Juni 2025 ausführlich zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026 Stellung.

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742) neu gefasst.

Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in der Ukraine. Die mit den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 330), vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345)), vom 7. Juni 2022 ( Bundessteuerblatt Teil I Seite 923) sowie vom 13. März 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 404) veröffentlichten Maßnahmen schaffen bundesweit Rechtssicherheit für die sich in dieser humanitären Katastrophe Engagierenden. Die Schreiben wurden mit BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) und vom 4. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1545) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die folgenden FAQ geben einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise. Die Entscheidung im steuerlichen Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt. Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen werden stetig in das Dokument aufgenommen.