News aus der Kanzlei
Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind;
Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind;
Umsatzsteuer; Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
Mit dem BMF-Schreiben vom 5. März 2024 wird das „Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. April 2024 neu herausgegeben.
Fünftes Steuerforum der Finanzverwaltung
Wir freuen uns, das 5. Steuerforum der Finanzverwaltung ankündigen zu dürfen.
Formulare / Vordrucke / Merkblätter / Arbeits- und Berechnungshilfen
Hinweis des Bundesministeriums der Finanzen zu Formularen, Vordrucken, Merkblättern sowie Arbeits- und Berechnungshilfen
Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher; …
(Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024, ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024
bekannt gemacht.
Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.1.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen haben sich nicht ergeben.
Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG): Für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, können Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Mai 2024 abgegeben werden.
Formulare / Vordrucke / Merkblätter / Arbeitshilfen
Hinweis des Bundesministeriums der Finanzen zu Formularen, Vordrucken, Merkblättern und Arbeitshilfen
Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Absatz 4 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860)
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024
Nachstehend gebe ich die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.
FAQ „Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird u.a. die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas und Wärme vorübergehend reduziert. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigen Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes.
Fragen und Antworten zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden
Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a., in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food-Artikel gar keine Umsatzsteuer anfällt.
Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2024 ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-lsth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Gesetze, Richtlinien und Hinweise zur Lohnsteuer für das Jahr 2024.
Umsatzsteuer; Anpassung des Abschnitts 18.9 Absatz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
Globale Mindestbesteuerung
Seit Jahren setzen wir uns intensiv für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auf internationaler Ebene ein.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, Gesamtübersicht für das Jahr 2023
Gesamtübersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das Amtliche AO-Handbuch 2023 ist online
Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen AO-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-ao.de finden Sie alle rund um die Abgabenordnung notwendigen aktuellen Bestimmungen übersichtlich dargestellt.
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz (BewG); Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.
Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)
Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2022
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2022 zu einem Mehrergebnis von 689,2 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.597.200 Arbeitgebern wurden 68.567 Arbeitgeber abschließend in 2022 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2022 wurden durchschnittlich 1.903 Prüfer eingesetzt.
Darüber hinaus haben sich 38 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, von denen 129 im Jahr 2022 abgeschlossen wurden.
Umsatzsteuer; Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags
Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
BMF-Schreiben vom 22. Januar 2024
JETZT Bürgerdialog – direkt mit Christian Lindner im Gespräch
Bundesfinanzminister Christian Lindner ist auf einer Dialogtour durch ganz Deutschland. Deutschland steht vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. Christian Lindner möchte mit Ihnen darüber sprechen, wie wir unser Land und unsere Wirtschaft stark für die Zukunft machen.
Once-Only-Netzwerk
Unser Netzwerk steht für: Verwaltung.Gemeinsam.Einfach.Machen. Es denkt und gestaltet Verwaltungsprozesse für Bund, Länder und Kommunen neu. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten für Verwaltungsleistungen nur noch einmal angeben müssen.
Semantische Interoperabilität
Einen weiteren Baustein im Kontext von Once-Only stellt die semantische Interoperabilität dar: Semantische Interoperabilität bedeutet: „Was gesendet wird, wird verstanden“. Diese Interoperabilität liegt aber häufig (noch) nicht vor. Sie kann durch Standardisierung, Modularisierung, Harmonisierung oder Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und zugehörigen Daten(-strukturen) erfolgen und unterstützt den reibungslosen Datenaustausch zwischen den Behörden.