BFH: Erlass von Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit; unerkannter Fall des § 13b UStG; unzutreffende, aber folgerichtige Besteuerung beim Leistenden und beim Leistungsempfänger ohne Liquiditätsvorteile oder -nachteile der Beteiligten und des Fiskus

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26.09.2019 – V R 13/18 (BFHE 266, 16) nicht nur für Bauträger-Fälle (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) gelten, sondern auch für andere Fälle, in denen der Leistende und Leistungsempfänger zunächst...