Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2020 (IV B 3 – S 1301-LUX/19/10007 :002) die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg bekannt gegeben.
BMF: Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
von Hamelneinfachonline | Okt. 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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