Das BMF-Schreiben vom 28. Ok­to­ber 2020 – IV C 7 – S 3104/19/10001 :005 gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2021 berechnet wird.