Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2020 (IV C 5 – S 2342/20/10012 :003) zur Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 – BStBl I S. 503 neu gefasst.
BMF: Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer
von Hamelneinfachonline | Okt 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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