1. NV: Der Gewinn aus einem Einzelunternehmen ist demjenigen zuzurechnen, der Unternehmerinitiative entfaltet (das Unternehmen tatsächlich führt) und das Unternehmerrisiko (die wirtschaftlichen Ergebnisse des Unternehmens) trägt.
BFH: Anforderungen an den Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils; Zurechnung der Ergebnisse eines Einzelunternehmens
von Hamelneinfachonline | Okt 13, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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