NV: Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen (§ 136 SGB IX a.F. –jetzt § 219 SGB IX–) können bei der Bestimmung der für ein Integrationsprojekt als Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 3 Buchst. c AO) maßgeblichen Beschäftigungsquote zu berücksichtigen sein.