1. Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu.
Neueste Beiträge
- BMF: Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG
- BMF: Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
- BMF: Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- BMF: Protokoll zur Änderung des DBA-Großbritannien
- BMF: Gemeinsam Erklärung zum Protokoll zur Änderung des DBA-Großbritannien
Neueste Kommentare