Mit BMF-Schreiben vom 16. September 2020 (IV C 6 – S 2142/19/10003 :011) die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2020 bekannt gemacht.
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