Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. September 2020 (III C 3 – S 7187/20/10002 :001) zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten nach Änderung des § 4 Nr. 27 Buchstabe a UStG Stellung genommen.