Mit BMF-Schreiben vom 31. August 2020 (III C – 3 S7327/19/100001 :001) hat die Finanzverwaltung das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben.