Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2021 vom 20. August 2020 – IV C 5 – S 2533/19/10026 :001 -. Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2021 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2021“ werden hiermit bekannt gemacht.
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