Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 21. August 2020 (IV A 4 -S 0316-a/19/10006 :007 – IV C 6 -S 2134/19/10007 :003) zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV Stellung genommen.