Die Finanzverwaltung hat die Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS) und der Datensatzbeschreibung für Mitteilungen zur WoP gem. § 4a WoPG der BSK an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die Länder sowie der Datensatzbeschreibung für Rückmeldungen zur WoP gem. § 4a WoPG der Länder an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die BSK durch Datenfernübertragung neu bekannt gemacht.