Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. August 2020 (III C 2 – S 7200/19/10001 :004) die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung neu gefasst.
BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE)
von Hamelneinfachonline | Aug 5, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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