Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. Juli 2020 (IV B 6 – S 1315/19/10030 :018) eine finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 31. Dezember 2020 bekannt gemacht.
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