NV: Ein von einem Beteiligten vorgelegtes Privatgutachten ist im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als urkundlich belegter Parteivortrag zu werten.
BFH: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Prüfung und Würdigung von Privatgutachten
von Hamelneinfachonline | Jun 29, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
Neueste Kommentare