NV: Für ein abgeschlossenes finanzgerichtliches Verfahren kann ein Notanwalt nicht mehr bestellt werden. Einer Beschwerde gegen einen die Bestellung ablehnenden Beschluss des FG fehlt das Rechtschutzbedürfnis.
BFH: Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts
von Hamelneinfachonline | Jun 14, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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