1. NV: Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen betrieblichen Kfz des Arbeitgebers führen nicht zu Werbungskosten (Bestätigung des BFH-Urteils vom 30.11.2016 – VI R 2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014).