Das FG Baden-Württemberg hat in zwei Urteilen vom 12. Februar 2020 (7 K 3078/18 und 7 K 3343/18) zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen einer Teilerbauseinandersetzung drei Jahre nach Erbfall, wenn das auf einen Miterben übertragene Hofgut kurz nach der Auseinandersetzung veräußert wird, entschieden.