Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 25. Mai 2020 (IV B 3 – S 1301-FRA/19/10018 :007) zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 bekannt gegeben.
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