Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. Juni 2020 (III C 2 – S 7100/19/10001 :015) zu den Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 6. Juni 2019, V R 18/18 zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Umzugskosten beim Arbeitgeber Stellung genommen.
BMF: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Umzugskosten beim Arbeitgeber
von Hamelneinfachonline | Jun 3, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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