Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Mai 2020 (IV C 5 – S 2353/20/10004 :001) zu den Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Juni 2020 Stellung genommen.