1. Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt.
BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung
von Hamelneinfachonline | Mai 28, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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