1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.
BFH: Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im Privatvermögen – Anschaffungskosten eines Gesellschafters für den Erwerb seiner Gesellschafterstellung
von Hamelneinfachonline | Mai 18, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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