Die Finanzverwaltung gibt mit BMF-Schreiben vom 16. April 2020 (IV B 3 – S 1301-AUT/20/10002 :001) die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bekannt.