Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. April 2020 (IV B 3 – S 1301-LUX/19/10007 :002) eine Verständigungsvereinbarung zum DBA-Luxemburg zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bekannt gegeben.