Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. April 2020 (IV B 3 – S 1301-NDL/20/10004 :001) die Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bekannt gegeben.
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