Das BMF-Schreiben vom 31. März 2020 (IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :001) enthält das Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen und Energieberatern ausgestellt werden müssen, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.