Die Finanzverwaltung hat mit den BMF-Schreiben vom 19. März 2020 (IV A 3 -S 0336/19/10007 :002) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) Stellung genommen.

Quelle BMF online vom 19. März 2020

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