1. Das Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen hat obligatorischen Charakter, es führt daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend zur Beseitigung der Doppelbesteuerung.
BFH zum Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen
von Hamelneinfachonline | Mrz 19, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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