1. NV: Ein Feststellungsantrag, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens war, kann nicht zulässigerweise zum Gegenstand des Revisionsverfahrens gemacht werden.
BFH zur Unzulässigkeit eines erstmals im Revisionsverfahren gestellten Feststellungsantrags
von Hamelneinfachonline | Mrz 12, 2020 | Uncategorized | 0 Kommentare
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