NV: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung begehrt, ist zur Beibringung von Nachweisen nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV verpflichtet, wobei dem FG die Möglichkeit zu einer weitergehenden Beweiserhebung nicht abgeschnitten ist.
Neueste Beiträge
- FG Münster: Umfang des Zweckbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH
- BMF: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
- BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei auf dem Postweg verloren gegangenem Schriftsatz
- BMF zur Nutzungsdauer von Computern und Software
- BFH: Darlegung von Zulassungsgründen in einer Beschwerde gegen ein FG-Urteil, in dem festgestellt wird, dass ein Gerichtsbescheid als Urteil wirkt
Neueste Kommentare