Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Februar 2020 (IV C 3 – S 2220-a/19/10006 :001) zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge Stellung genommen und das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2017 (BStBl I 2018, 93) geändert.
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