Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 14. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C/2025/5923) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.