Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV–Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Technische Richtlinie überarbeitet.