Bislang sah das amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine keine Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO vor. Durch die vorgenommene Erweiterung des Vollmachtmusters für Lohnsteuerhilfevereine wird eine solche Vertretungsbefugnis nun  – im Rahmen der Befugnis nach § 4 Steuerbereinigungsgesetz (StBerG) – nun ermöglicht.