Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL–Mehrwertsteuersystemrichtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 24. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2023 Nr. C 854) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.