Das BMF-Schreiben vom 30. August 2023 (IV D 2 – S 0316-a/19/10006 :037) befasst sich mit der Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der Implementierung von TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV).