Mit BMF-Schreiben vom 31. August 2023 (IV C 6 – S 2142/22/10002 :010) werden die die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2023 bekanntgegeben.