Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. August 2023 (IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :029) zur Übertragung von Assets eines Investmentfonds i. S. d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung Stellung genommen.