Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Juli 2023 (III C 3 – S 7141/21/10002 :001) zu der Eingangsmeldung als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.