Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2023 (III C 3 – S 7172/21/10003 :001) zur Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgund der Anpassung des § 4 Nr. 16 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020, der Anpassung des § 4 Nr. 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und der Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie der zu Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g und h MwStSystRL ergangenen BFH-Rechtsprechung geändert.