Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden mit gleich lautenden Erlassen vom 5. Juli 2023 an das geänderte BMF-Schreiben vom 5. Juli 2023 IV D 1 – S 0336/20/10004 :003 – angepasst.
BMF: Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und weitere Billigkeitsmaßnahmen
von Hamelneinfachonline | Juli 6, 2023 | Uncategorized
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