Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Juni 2023 (III C 2 – S 7200/19/10006 :001) zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe und zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung sog. Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.