Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. April 2023 (III C 3 – S 7493/19/10001 :004) zu Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG Stellung genommen.
BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere
von Hamelneinfachonline | Mai 4, 2023 | Uncategorized
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