Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. April 2023 (IV C 6 – S 2246/20/10002 :001) zur Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit Stellung genommen und die Pauschbeträge aufgrund des gestiegenen Preisniveaus angehoben.