Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. April 2023 (III C 3 – S 7329/19/10001 :005) die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2023 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse bekannt gegeben.