Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehördeń der Länder vom 20. März 2023 zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294)
– AEBew JStG 2022 – Stellung genommen.